Beitrittsbestimmungen!
Die Höhe des Beitrags wird erstmalig in der Beitrittserklärung festgelegt, dieser kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung sich ändern.
Der Beitrag ist bis zum 15. des laufenden Monats unaufgefordert an die Kasse Bar zu zahlen.
Unter besonderen Umständen kann eine zeitlich befristete Freistellung von Mitgliedsbeiträgen auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden.
Ausgaben die im Namen des Clubs getätigt werden, sind vorher vom Vorstand zu genehmigen und werden nur gegen Rechnungsvorlage aus der Kasse erstattet.
Eventuelle Rechnungen oder sonstige Ausgaben die im Namen des Clubs getätigt werden, werden nicht mit den Mitgliedsbeiträgen verrechnet.
Bei neuen Mitgliedern oder erstmaliger Teilnahme muss die Startgebühr durch den Spieler getragen werden, jede weitere Saison wird dann aus der Kasse übernommen.
Beitritt nach 4-wöchiger beitragsfreier Probezeit.
Geld- und Sachgewinne die im Namen des Clubs erzielt werden, unterstehen dem Clubvermögen.
Bei Ligaspielen besteht Trikotpflicht soweit vorhanden, bei Zuwiderhandlungen Strafgeld von je 2,50€.
Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte sowie deren Anwendung des JöSchG.
Goslar, den
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